Unterrichtsversäumnisse in der Oberstufe
Veröffentlicht in OberstufenInfo
Unterrichtsversäumnisse und Verspätungen in der Oberstufe
- Alle Schüler/-innen sind verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.
- Nach Unterrichtsversäumnissen ist spätestens am zweiten Unterrichtstag nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs bei der Stufenleitung eine schriftliche „Entschuldigung“ (Erklärung über den Grund des Fehlens) einzureichen. Dazu ist das entsprechende Formblatt (Grund für das Unterrichtsversäumnis, Datum und Unterschrift/en) zu benutzen. Bei Fehlzeiten von mehr als zwei Tagen ist die Stufenleitung zu informieren.
- Die Schüler/innen der Q2 haben zusätzlich ihre „Entschuldigungskarte“ auf dem aktuellen Stand zu halten. Es ist jeweils der Grund des Fehlens einzutragen und dieser durch Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers/der volljährigen Schülerin zu bestätigen. Die Entschuldigungskarte ist in der ersten Unterrichtsstunde nach der Fehlzeit unaufgefordert der Fachlehrkraft zum Abzeichnen vorzulegen. Das Abzeichnen ist ausschließlich eine „Kenntnisnahme“, erst die Stufenleitung entscheidet, ob das Fehlen durch die „Entschuldigung“ hinreichend begründet ist oder die Fehlstunde als „unentschuldigt gefehlt“ gilt. Wenn Unterricht aus schulischen Gründen versäumt wird (Exkursion, Klausur in einem anderen Fach usw.), bestätigt die jeweilige Lehrkraft den Grund des Fehlens. Die Karte ist anschließend der Fachlehrkraft vorzulegen.
- Arzttermine u.ä. sind außerhalb der Unterrichtszeiten zu vereinbaren, wenn das möglich ist. Sollte dieses nicht möglich sein, so ist eine Beurlaubung (s. 5.) zu beantragen. Ist ein Arztbesuch auf Grund akuter gesundheitlicher Probleme während der Unterrichtszeit unvermeidlich, ist eine Praxisbescheinigung vorzulegen.
- Beurlaubungen aus wichtigen privaten oder gesundheitlichen Gründen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich zu beantragen und ausreichend zu begründen. Über Beurlaubungen bis zur Dauer von zwei Unterrichtstagen entscheidet die Stufenleitung, bei Beurlaubungen von längerer Dauer (bzw. für Tage vor oder nach Ferientagen) die Schulleitung.
- Kann eine Schülerin / ein Schüler auf Grund akuter Gesundheitsprobleme am Unterricht des Tages nicht mehr teilnehmen, so sollte sie / er dies der Fachlehrkraft der nächsten Stunde mitteilen. Zusätzlich muss sie / er sich im Sekretariat abmelden. Das Einreichen einer Entschuldigung sowie das Führen der Entschuldigungskarte bleiben davon unberührt. Hinweis für den Nachmittagsunterricht (Sport u. a.): Wenn eine Schülerin oder ein Schüler am Vormittag anwesend war, den Unterricht am Nachmittag aber versäumt, wird von einem unentschuldigten Fehlen ausgegangen, wenn die genannten Punkte nicht berücksichtigt werden.
- Auf die in den Stuferversammlungen erläuterten Regeln für Klausuren wird verwiesen (s. Aushang im „Klausuren-Schaukasten“).
- An die bekannten Konsequenzen gem. Schulgesetz NRW bei unentschuldigten Fehlstunden wird erinnert.